DOKU I Investitions-Check

Der Namen China taucht in dem sechsseitigen Dokument kein einziges Mal auf. Aber es ist klar, dass die Empfehlung 2025/63 der EU-Kommission vom 15. Januar vor allem auf China gemünzt ist. In dieser Empfehlung werden die Mitgliedsstaaten „zur Überprüfung von Investitionen in Drittstaaten in Technologiebereichen, die für die wirtschaftliche Sicherheit der Union von entscheidender Bedeutung sind“ aufgefordert. Zunächst sollen Investitionen in folgenden drei Technologiebereichen überprüft werden: Fortschrittliche Halbleitertechnologien, Technologien der Künstlichen Intelligenz und Quantentechnologien. Wenn also ein Unternehmen aus der EU in diesen Bereichen eine Investition in einem Drittstaat tätigen will, soll diese von den Mitgliedstaaten überprüft und nach ihrem Risiko bewertet werden. Dazu sollen die Mitgliedstaaten – so die Kommissions-Empfehlung – „ein angemessenes Überprüfungssystem einrichten, das eine freiwillige oder verpflichtende Bereitstellung von Informationen über Transaktionen vorsehen kann“. Über ihre Erfahrungen mit diesem Überprüfungssystem sollen die Mitgliedsstaaten der Kommission bis spätestens 30. Juni 2026 „einen umfassenden Bericht“ vorlegen.

Info:

Hier der Wortlaut der Empfehlung der EU-Kommission zur Überprüfung von High-Tech-Investitionen in Drittländern: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202500063

 

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