POLITIK I Das neue Zivilgesetzbuch

Am 1. Januar tritt in China ein Zivilgesetzbuch in Kraft. Sozusagen ein BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auf Chinesisch. Bislang hat es so etwas in China noch nicht gegeben. Es ist ein Mammutwerk: 1260 Artikel, 84 Kapitel. Zum Vergleich: Das BGB umfasst 2385 Paragraphen. Das BGB gibt es schon seit 1900. China ist ein Nachzügler (siehe dazu auch das folgende Interview mit Rainer Burkardt). Erst 2014 hat das Zentralkomitee der KP entschieden: Wir brauchen ein einheitliches Zivilgesetzbuch. 2017 und 2018 waren die Entwürfe fertig. Am 28. Mai 2020 wurde es dann vom Nationalen Volkskongress verabschiedet. Es gliedert sich in sieben sogenannte Bücher: Allgemeine Bestimmungen; Sachenrecht; Verträge; Persönlichkeitsrechte; Ehe, Familie und Adoption; Erbrecht;  deliktische Haftung. Allgemein erhoffen sich die in- wie ausländischen Experten durch dieses Zivilgesetzbuch mehr Rechtssicherheit. Chinesische Medien weisen besonders auf die Persönlichkeitsrechte hin. So wird zum Beispiel in den Artikeln 1032 bis 1035 der Schutz der persönlichen Daten erwähnt. China ist freilich kein Rechtsstaat im westlichen Sinne mit unabhängiger Justiz. Deshalb nützen alle schönen Gesetze nichts, wenn die Richter nicht nach den Buchstaben des Gesetzes urteilen, sondern eher nach den Worten der Parteifunktionäre. 

Info:

Eine komplette deutsche Übersetzung ist gerade erschienen, und zwar in der Zeitschrift für Chinesisches Recht, Heft 3-4/2020. Übersetzt wurden die Texte von Yijie Ding, Peter Leibküchler, Nils Klages und Knut Benjamin Pißler. Weitere Informationen hier: https://www.zchinr.org/index.php/zchinr/issue/view/144

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