Die EU-Kommission geht gegen den chinesischen Online-Händler Temu vor. Nach mehreren Testkäufen („mystery shopping“) stellt die Behörde fest, dass für Verbraucher „ein hohes Risiko bestehe, auf der Plattform auf rechtswidrige Produkte zu stoßen“. Es sei sehr wahrscheinlich, nicht konforme Produkte bei Babyspielzeugen und kleinen Elektrogeräten zu finden. Temu habe nun die Möglichkeit, seine Verteidigungsrechte auszuüben. Sollte das Unternehmen die Vorwürfe nicht entkräften bzw. abstellen können, wird die EU-Kommission in einem Nichteinhaltungsbeschluss feststellen, dass Temu gegen Artikel 34 des Gesetzes über digitale Dienste verstoße. Das kann Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Temu-Umsatzes zur Folge haben. Der ehemalige Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Sven Giegold begrüßt diese Entscheidung („erfreuliche Nachricht aus Brüssel“), weist aber auf eine „Schieflage“ hin. Seiner Meinung nach müsste auch gegen Amazon und den chinesischen Konkurrenten Shein vorgegangen werden.
Info:
Hier die Pressemitteilung der EU-Kommission: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/api/files/document/print/de/ip_25_1913/IP_25_1913_DE.pdf
Die Stellungnahme von Sven Giegold: https://sven-giegold.de/die-eu-macht-ernst-mit-temus-paketschwemme/