Eigentlich brauchen Bundesbürger seit ein paar Jahren kein Visum mehr für eine Reise nach China. Aktuell gilt diese Regelung, die jedes Jahr erneuert wird, bis zum 31. Dezember 2026. Doch keine Regel ohne Ausnahme. Wer trotzdem ein Visum braucht, hat jetzt die chinesische Botschaft in Berlin nochmals in einer Mitteilung deutlich gemacht. Dort heißt es: „Zur besseren Unterstützung von Reisenden haben wir mögliche Gründe für eine Verweigerung der visumfreien Einreise zusammengestellt.“
Danach folgt eine Auflistung von acht Reisemotiven, für die man nach wie vor ein Visum benötigt. Dass Journalisten ein solches benötigen, ist zwar bekannt, aber offensichtlich halten sich nicht alle daran. Sie werden unter den Punkten 5 und 6 angesprochen. Auch für Künstler und Teilnehmer an TV-Aufzeichnungen von TV-Shows oder Online-Shows gilt die Visumfreiheit nicht. Aber auch wer einen Sprachkurs absolvieren oder Kung Fu erlernen will, muss ein Visum beantragen. Gleiches gilt für junge Menschen, die ein Praktikum absolvieren wollen, und für Reisende, die einen kurzfristigen Arbeitsauftrag, wie zum Beispiel Lehr- oder Modeltätigkeiten, ausüben wollen. Die Liste decke nur einige häufige Fälle ab, teilt die Botschaft mit. Sie diene deshalb nur als Referenz. Zum Schluss empfiehlt (oder warnt) die Botschaft: „Wir bitten Reisende nach China, anhand ihrer konkreten Situation zu prüfen, ob Ihr Reisezweck die Voraussetzungen für eine visumfreie Einreise erfüllt.“
Info:
Hier die Mitteilung in vollem Wortlaut: https://de.china-embassy.gov.cn/det/sgyw/202602/t20260216_11860748.htm